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LSG Berlin, 30.08.1989 - L 9 KR 33/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BSG, 09.03.1982 - 3 RK 43/80
Leistungsinhalt der Krankenpflege; Zulässigkeit einer Erweiterung; …
Auszug aus LSG Berlin, 30.08.1989 - L 9 KR 33/88
Die selbständige und eigenverantwortliche Behandlung durch einen Nicht-Arzt (hier: Diplom Psychologin) gehört nicht zum Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl zuletzt BSG vom 9.3.1982 3 RK 43/80 = SozR 2200 § 182 Nr. 80); hieran ändern auch die Besonderheiten des Herstellungsanspruches als eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzanspruchs nichts.2. - BSG, 11.10.1979 - 3 RK 72/78
Auszug aus LSG Berlin, 30.08.1989 - L 9 KR 33/88
Ein Antrag des Leistungserbringers (Behandlers) auf Kostenübernahme für sich allein ist weder als das Leistungsbegehren des Versicherten anzusehen, noch läßt sich dieser Antrag in ein solches Begehren umdeuten (vgl BSG vom 11.10.1979 3 RK 72/78 = USK 79162). - BSG, 25.11.1981 - 3 RK 45/80
Auszug aus LSG Berlin, 30.08.1989 - L 9 KR 33/88
Die Krankenkasse genügt der ihr obliegenden Beratungspflicht, wenn sie dem Versicherten empfiehlt, seinen behandelnden Arzt aufzusuchen, damit der einen im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung gangbaren Weg findet, dem Versicherten die notwendige Behandlung zuteil werden zu lassen (vgl BSG vom 25.11.1981 3 RK 45/80 = SozSich 1982, 293).3.